I. Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
II. Gegenleistung
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten für 20 Tage.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
III. Zahlung
1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 20
Kalendertagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem
Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld,
Annahmeverzug)
ausgestellt.
2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen oder
Vorleistungen
kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Bei neuen Verbindungen wird
Vorauszahlung
verlangt.
Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus
welchem Rechtsgrund, eine Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsfrist nicht zu.
IV. Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß
bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers
gefährdet, so kann der Auftragnehmer sofortige Zahlung aller offenen
Rechnungen
verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit
an laufenden
Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn
der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung
leistet.
V. Lieferung
1. Der Versand erfolgt immer auf Risiko des Auftraggebers.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich
bestätigt
werden. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer nicht
verantwortlich,
falls diese durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,
verursacht
wird (z.B.: verzögerte Zustellung durch die Post, UPS, TNT etc.).
3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm
zunächst
eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der
Nachfrist
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Ersatz
des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung
ausschließlich
Vorleistung und Material) verlangt werden.
4.Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Verlangt der
Auftraggeber
nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die
Anfertigungsdauer
beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit erneuter
Druckfreigabe.
5. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem
eines
Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle
sonstigen
Fälle höherer Gewalt, befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten
Lieferzeiten
und Preise.
6. Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung
der gesamten Forderungen unser Eigentum. Wird die Ware vom Käufer be- oder
verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt entgegen § 950 BGB
auch auf
die dafür entstehenden neuen Sachen. Vorsorglich überträgt uns der Käufer
hiermit
das Eigentum an den neuen Sachen und wird sie für uns verwahren. Bei
Verbindung
oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum gem. §§ 947,
948
BGB. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, gleichgültig ob
unverarbeitet,
verarbeitet oder verbunden, nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs
berechtigt. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen
tritt er hiermit an uns ab. Der Käufer ist jederzeit berechtigt,
Rückübertragung in
dem Umfang zu verlangen, in dem der Wert der abgetretenen Forderungen den
Anteil
der von uns gelieferten Waren in der veräußerten Sache übersteigt.
Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
oder auf
die an uns abgetretenen Forderungen hat der Käufer sofort abzuwehren und uns
schriftlich mitzuteilen.
VI. Beanstandungen
1. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem
Lieferanten infolge
Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von
der
Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und
Autorenkorrekturen,
nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung
ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.
2. Montagefehler die bei Aufträgen entstehen, bei denen die Anlieferung
seitenglatter
Filme vereinbart wurde, stehen außer Verantwortung des Auftragnehmers, wenn
Korrekturabzüge
nicht möglich sind, aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten
hat.
3. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige
Fehler
zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant
haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich
aufgegebene
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung nach
Druckgenehmigung
gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu
Lasten des Auftraggebers.
4. Farbverbindliche Vorlagen bedingen den Einsatz von Auflagenpapier und
Auflagenmaschine.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie
der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall
unverzüglich
zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf
den Auftraggeber über.
Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen zwischen
Andrucken
und dem Auflagendruck, sowie innerhalb des Auflagendrucks, als vereinbart bis
zu einer
Toleranz von ± 15% des Volltondichtewertes. Proofs, Wachsdrucke, Chromaline,
farbige Laserdrucke und andere Simulationen des Druckbildes sind niemals
farbverbindlich.
Aufträge mit diesen Vorlagen werden nach betriebsüblichen Druckstandards
bearbeitet.
5. Vom Auftraggeber beschafftes Material, Filme und Daten sind dem
Lieferanten frei
Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gefahr für
die Richtigkeit,
der als geliefert bezeichneten Menge. Bei Zurverfügungstellung von
Lithographien
und Satzfilmen hat der Auftraggeber das korrekte Maß (beschnittenes Format +
3 mm Beschnitt an allen 4 Seiten) sowie die Densität (Dichte) der Filme zu
prüfen.
Die Farbdeckung in angelieferten Filmen darf im Zusammendruck max. 280%
nicht
überschreiten.
Überfüllung. Bei angelieferten Filmen überprüft der Auftraggeber die, an
Papiersorte
und Druckmotiv angepasste Überfüllung, vor Übergabe der Filme an die
Druckerei.
Durch fehlerhafte Filme verursachte Plattenfehlkopien, Maschinenstillstände
sowie
Kosten für evtl. Umkopierungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Auf
ausdrücklichen
Wunsch kann die Prüfung von uns übernommen werden. Der Zeitaufwand hierfür
wird gesondert in Rechnung gestellt.
Die Überprüfung angelieferter Daten auf Vollständigkeit oder anderer Fehler
geschieht
nur auf gesonderten Auftrag.
6. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware
zulässig.
Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden
sind,
dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die
Mängelrüge
innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei
dem
Auftragnehmer eintrifft.
7. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer unter Ausschluß
anderer
Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar
bis
zur Höhe des Auftragwertes. Im Falle verzögerter, unterlassener oder
mißlungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag
zurücktreten.
§ 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird
ausgeschlossen.
8. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet
der Auftragnehmer
nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn
er
seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% der bestellten Auflage können
nicht beanstandet
werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
VII. Verwahren, Versicherung
1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende
Gegenstände, sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger
Vereinbarung
und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus
verwahrt.
2. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat
der
Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
VIII. Eigentum, Urheberrecht
1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses
eingesetzten
Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten
bleiben,
auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und
werden
nicht ausgeliefert.
2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages Rechte,
insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat
den
Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung
freizustellen.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist,
wenn der
Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für
unseren
Geschäftssitz zuständige Amtsgericht oder die für unseren Geschäftssitz
zuständige
Handelskammer des Landgerichts zuständig. Wir sind jedoch befugt, den
Besteller an
seinem Geschäftssitz zu verklagen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die
Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
X. Datenschutz und Sicherheit
1. Sofern wir Adressen für unsere Kunden verarbeiten, sind wir als
Auftragsdatenverarbeiter
gemäß § 11 BDSG tätig. Unsere Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis
nach § 5 BDSG und auf die Geheimhaltung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen
– auch soweit dies unsere Vertragspartner betrifft – verpflichtet.
2. Wir haben Datensicherheitsmaßnahmen ergriffen, die für Daten unserer
Kunden
die Sicherheitsziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und
Prüfbarkeit realisieren.
3. Sofern unsere Kunden uns Daten durch unverschlüsselte Anlagen zu E-Mails
übertragen, schließen wir jede Haftung hinsichtlich Inanspruchnahme aufgrund
von
Kontrolladressen oder Bruch der Vertraulichkeit aus. Wir beraten gern, wie
sichere
Übermittlungsverfahren eingerichtet werden können.
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